Ab 1. Mai 2014 wurde die energetische Qualität eines Gebäudes beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses wichtiger. Damit trat die neue Energieeinsparverordnung (§§ 16 ff. EnEV) in Kraft.
Dieser Nachweis wird als Energieausweis bezeichnet und manchmal auch als „Energiepass“. Wer den Energieausweis für Neubauten erstellt, ist auf Landesebene geregelt (siehe § 16 EnEV). Ein Ausweis für ein bestehendes Gebäude kann unter anderem von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt werden.
In unserem Fall wurde der der Energieausweis (Energiepass) vom Generalbauauftragnehmer und Planer R. Koslow & Levermann GmbH am 30.09.2019 ausgestellt.
Ferner werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass auf Grund der Ausrichtung des Hauses in den Wohnräumen (Schlafen und Wohnen) Sonnenschutzvorrichtungen vorgesehen sind, sofern die Rollläden nicht geschlossen sind.